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Credit: Die Augenärtztlichen Operationen. Source: Wellcome Collection.
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![bei unruhigen Kranken, bei Wundsprengungen äußerst selten vor. Damit sind aber die dem Verfahren mit Iridektomie gemachten Vorwürfe der so häufig vorkommenden Einklemmungen der Iris beseitigt. [Nach meiner bisherigen Erfahrung ist zur einfachen Extraktion keineswegs ein größerer Schnitt erforderlich als zur kombinierten. Ich verlege den Schnitt in jedem Falle Vü—1 mm außerhalb des Randes der durchsichtigen Hornhaut in das Skleralband, und finde einen ein Dritteil der Hornhautzirkumferenz betreffenden Lappenschnitt (also analog dem Hornerschen Drittelbogenschnitte, s. Fig. 51, II. Bd., S. 324) immer voll- kommen ausreichend.] Das Kolobom schützt bei nachträglichem Aufgehen der Wunde vor dem Ein- treten der Iris in die Wunde zu beiden Seiten des Koloboms, wenn die Wunde eine gewisse Größe nicht überschreitet. Hier bestehen die von Fuchs und Swanzy gegebenen Überlegungen vollständig zu Recht. Nicht so steht es aber, wenn der Schnitt eine gewisse Größe überschreitet, also beim sog. Halbbogenschnitt (*/7 und mehr). Hier ist die Entfernung der den Wund- winkeln nahe liegenden Iristeile vom Kolobom so groß, daß beim Aufgehen der Wunde die Iris durch den Druck des hinter ihr befindlichen Kammerwassers sofort in die Wunde getrieben wird, ehe das Kammerwasser in genügender Menge durch das Kolobom ab- geflossen sein kann. Ebenso hat bei fehlendem Kammerwasser, wenn dieses langsam absickert, die Iris große Neigung, durch Zusammenquetschung zwischen Hornhaut und Glaskörper durch den Liddruck in die Wunde gepreßt zu werden. Man sieht deshalb bei großem Bogenschnitte (Halbbogenschnitt oder solchem, der um weniges kleiner ist) nach Ausschneidung eines mittleren Irissektors, wiewohl nach der Operation die Kolobomschenkel tadellos gelagert waren, öfters Eintritt der Iris in eine oder beide Wundecken, wenn sich der Kranke nicht tadellos verhält; es bestehen hier also ähnliche Verhältnisse wie bei einfacher Extraktion, nur insofern ungünstiger, als die Iris nicht die ganze Wundöffnung stopft, sondern zur Seite des Kolobomrandes ein Fistelgang besteht, der erst allmählich geschlossen wird. Die Kammer bleibt viel länger aufgehoben. Aus diesem Grunde soll man, wenn von vornherein die Operation mit Irisaus- schnitt angezeigt erscheint, den Schnitt als Drittel- oder höchstens Zwmifünftelbogen- schnitt anlegen. Deshalb ist es mißlich, die Anlegung der Iridektomie erst während der Operation zu beschließen. Es gibt ja leider Fälle, wo alles für eine Operation ohne Iridektomie spricht, man sich aber wegen Unregelmäßigkeiten des Schnittes, Verziehung der Pupille, staffelförmigen Klaffens der Wunde, leichter Vorbauchung der Iris u. dgl. nachträglich zur Irisausschneidung genötigt sieht. Auch das Benehmen des Kranken kann einen dazu zwingen. Aber die Zahl dieser Fälle kann man möglichst vermindern, wenn man das Benehmen des Kranken beim Einüben der nötigen Blickbewegungen, beim Roinigen des Auges, Durchspritzen der Tränenwege und Einlegen des Sperrlidhalters berücksichtigt. Zeigt sich der Kranke hierbei nicht ganz ruhig und vernünftig, dann verzichte man lieber auf die Operation mit runder Pupille und mache den Schnitt so, wie er für die Operation mit Iridektomie nötig ist. In Fällen, wo die Wunde staffelförmig klafft, weil sich der Hornhautwundrand etwas emporhebt, kann sich freilich auch nach der Irisexzision immer noch eine Falte der Iris einklemmen, die man nicht zurückstreifen kann; aber in solchen Fällen würde cino unversehrt erhaltene Iris erst recht in die Wunde gelangen und vorfallen. Sonst](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21649637_0_0476.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)